Justizministerkonferenz beschließt Einsatz für dauerhafte Finanzierung von „Kein Täter werden“
3. Dezember 2024
Die Justizministerkonferenz hat sich in ihrer Herbsttagung am 28. November 2024 in Berlin einstimmig dafür ausgesprochen, die Zukunft des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ zu sichern. Die aktuelle Förderung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen läuft zum 31. Dezember 2025 planmäßig aus. Sie basiert auf §65d SGB V, der seit 2018 die Finanzierung ambulanter Therapieangebote zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch regelt. Die Justizminister der Länder werden sich nun bei der Bundesregierung für eine Anschlussfinanzierung einsetzen.
Die kostenfreien und anonymen Behandlungsangebote des Netzwerks sind ein zentraler Baustein der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. „Die Risikofaktoren für sexuellen Kindesmissbrauch können durch die Behandlung positiv beeinflusst werden“, betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, der den Vorstoß zur Finanzierungssicherung eingebracht hatte.
Die durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten Therapieangebote sollen auch künftig Menschen erreichen, die sich wegen ihrer sexuellen Neigung zu Kindern professionelle Hilfe suchen, bevor es zu Übergriffen kommt.