Therapie im Netzwerk wird Kassenleistung

25. November 2016

Seit Januar 2018 wird die Therapie im Netzwerk „Kein Täter werden“, die für Teilnehmer schon immer kostenlos war, eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Leistung. Damit endet die Förderung durch Landes- und Bundesministerien, die das Projekt mit seinen mittlerweile zwölf Anlaufstellen in Deutschland bislang finanziert hatten. Für das Präventionsnetzwerk ist das ein enorm wichtiger Schritt, da die Behandlung von Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und Hilfe im Umgang mit ihrer pädophilen Sexualpräferenz suchen, damit offiziell als Gesundheitsleistung anerkannt wird.

Bereits am 10. November 2016 hatte der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“ beschlossen, das kurz darauf auch vom Bundesrat bestätigt wurde. Damit wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab 2017 für die Dauer von fünf Jahren damit beauftragt, ein entsprechendes Modellvorhaben (siehe § 65d SGB V – Förderung besonderer Therapieeinrichtungen) zur Behandlung von Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und die diagnostischen Kriterien einer Pädophilie erfüllen, zu finanzieren.

Ab Juni 2017 konnten sich Anbieter mit umfangreichen Anträgen beim GKV-Spitzenverband für die Teilnahme am Modellvorhaben bewerben (Hier finden Sie die Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes). Mittlerweile steht fest, dass neben anderen Institutionen auch die Standorte des Netzwerks „Kein Täter werden“ sowie das Projekt „Du träumst von Ihnen“, das sich an Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren wendet, für das Modellvorhaben ausgewählt wurden. Das Modellvorhaben wird extern evaluiert, um zu überprüfen, ob die Leistungen anschließend in die Regelversorgung übernommen werden.

2024-03-25T08:53:19+01:00