Hilfsangebot für Angehörige
Die Konfrontation mit oder der Verdacht auf eine pädophile Neigung eines Angehörigen oder Partners ist oft eine schwere Situation, bei deren Bewältigung wir Sie unterstützen. In einem Podcast haben wir uns ebenfalls mit dem Thema befasst. Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und eine Übersicht der Standorte des Präventionsnetzwerks, an die Sie sich wenden oder betroffene Angehörige vermitteln können.
Unterstützungsangebot
Angehörige erfahren meist „zufällig“ von der sexuellen Präferenz ihres Partners oder anderen Familienmitglieds
Oft stoßen sie auf Bildmaterial im Computer oder finden Bildersammlungen an anderen Orten. Die möglichen Reaktionen auf diese Entdeckungen sind verständlich, z.B.:
- Angst vor den Folgen der Entdeckung für Familie und Partnerschaft.
- Furcht vor polizeilichen Ermittlungen, den Reaktionen der Bekannten und Nachbarn oder vor finanziellem Ruin.
- Sorge um die Sicherheit der eigenen Kinder.
- Sich verraten und betrogen fühlen, weil der geliebte Mensch noch ein „anderes Leben“ geführt hat.
- Ekel und Abscheu vor den Bedürfnissen und Fantasien des Anderen.
- Wut auf den Partner, der „egoistisch“ seine Interessen auf Kosten anderer verfolgt.
- Scham und Schuld, weil man meint, man hätte es früher merken müssen oder fürchtet, mitverantwortlich zu sein.
- Hin- und hergerissen sein, weil man nicht weiß, ob man sich an die Polizei wenden soll oder muss.
Wir ermutigen Angehörige dazu, das offene Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen. Sie können auf diese Weise ein Problembewusstsein fördern und zum Aufsuchen professioneller Hilfe motivieren. Dieser Schritt ist von Bedeutung, da erst das direkte Gespräch eine zuverlässige Einschätzung der Lage und damit auch eine Beantwortung vieler der Fragen der Angehörigen erlaubt.
Hilfe (?) – Mein Mann ist pädophil!
DONAU 3 FM Podcast: Kein Täter werden – Ein Leben mit Pädophilie
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Die sexuelle Präferenz sind die individuellen sexuellen Vorlieben eines Menschen. Sie setzt sich zusammen aus:
- Dem Geschlecht des gewünschten Sexualpartners (weiblich, männlich, *)
- Dem Körperlicher Entwicklungsstadium des gewünschten Sexualpartners (kindlich, jugendlich, erwachsen)
- Der Art des gewünschten sexuellen Kontaktes (sexuelle Praktiken)
Die Präferenz lässt sich am besten durch die Fantasien erschließen, die ein Mensch kurz vor seinem Orgasmus hat. Sie sagt daher auch nur bedingt etwas über das Verhalten des Menschen aus – die Fantasien müssen sich nicht in die Tat umsetzen. Sexuelle Präferenzen können unterschiedlich exklusiv ausgebildet sein. Das bedeutet, dass nicht bei allen Menschen nur genau ein Schema erregend wirken kann, sondern mehrere Präferenzen nebeneinander existieren können.
Vermutlich entwickelt sich die sexuelle Präferenz in der Pubertät anhand verschiedener Faktoren, wie Geschlechtshormone und andere biopsychosoziale Einflüsse. Wissenschaftlich ist die Entwicklung der Präferenz jedoch noch nicht geklärt.
Sexuelle Präferenz ist Schicksal und nicht Wahl. Niemand entscheidet sich aktiv für oder gegen seine Neigung.
Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz und bedeutet, dass man sich sexuell zu Kindern mit einem vorpubertären Körperschema hingezogen fühlt. Körperlichen Merkmale sind beispielsweise fehlende Scham- und/ oder Achselbehaarung, kleine Genitalien, was meist auf Kinder bis ca. 11 Jahren zutrifft. Menschen mit einer hebephilen Neigung empfinden das jugendliche (pubertäre) Körperschema als sexuell ansprechend. In diesem Alter sind die Geschlechtsteile beispielsweise schon leicht entwickelt und Brustansätze erkennbar.
Wie bei jeder Präferenz ist auch bei der Pädo- und Hebephilie der Wunsch nach sexueller Lustbefriedigung nur ein Teil der Sexualität, denn auch der Beziehungsaspekt spielt eine zentrale Rolle. Für viele Betroffene ergibt sich ein Leidensdruck dadurch, dass die gewünschte Sexualität nicht ausgelebt werden kann.
Als sexuellen Kindesmissbrauch definiert das Strafgesetzbuch alle sexuellen Handlungen an und vor einem Kind oder die Veranlassung sexueller Handlungen durch das Kind an sich selbst oder an einer dritten Person. Ein sexueller Kindesmissbrauch liegt ebenfalls vor, wenn durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden eingewirkt wird (§ 176 StGB).
Als Kinder gelten alle Personen unter 14 Jahren. Sie sind nicht dazu in der Lage, Situationen adäquat einzuschätzen und Folgen abzuwägen, sondern Erwachsenen in diesem Sinne unterlegen und darauf angewiesen, von ihnen geschützt zu werden. Kinder können also nicht in sexuelle Handlungen mit Erwachsenen einwilligen, beziehungsweise kann man einer scheinbaren Einwilligung keine Bedeutung beimessen.
Sexueller Kindesmissbrauch ist für die Betroffenen Kinder körperlich und seelisch traumatisierend, die Folgen weitreichend. Sexueller Kindesmissbrauch wird strafrechtlich verfolgt und bestraft.
Pädophilie und Hebephilie sind keinesfalls mit sexuellem Kindesmissbrauch gleichzusetzen. Dennoch muss beachtet werden, dass eine solche Neigung einem Missbrauch vorausgehen kann und deswegen eine gute Verhaltenskontrolle unerlässlich ist.
Die Mehrheit des sexuellen Kindesmissbrauchs geht von Menschen aus, die eigentlich sexuell auf erwachsene Sexualpartner ausgerichtet sind. Nur die Minderheit der Taten gehen auf eine pädophile Motivation zurück.
Schätzungen zufolge sind 12% der Taten sexuellen Kindesmissbrauchs der Justiz bekannt und somit im juristischen Hellfeld.
Der in Presse und Justiz gängige Begriff Kinderpornografie ist nicht geeignet, um das zu kennzeichnen, was wir als Nutzung von Missbrauchsabbildungen bezeichnen, da die Aufnahmen Kinder bei sexuellen Handlungen zeigen, die nicht auf deren freiwillige Mitwirkung, sondern auf sexuelle Interessen von Erwachsenen zurückzuführen sind. Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die einmal in Umlauf gebracht wurden, sind praktisch nicht mehr aus dem Internet zu entfernen. Somit ergibt sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine lebenslange Konfrontation mit dem durchlebten Missbrauch. Darüber hinaus erhöht die Nutzung die Nachfrage nach der Produktion von mehr Bildmaterial.
Sowohl die Herstellung und Bereitstellung als auch der Konsum von Missbrauchsabbildungen sind Straftaten, schädigen die darin abgebildeten Kinder indirekt und dürfen deshalb nicht verharmlost werden.
Personen mit einer Pädophilie fühlen sich sexuell von Kindern mit einem vorpubertären Körper (z.B. keine Scham- und/oder Achselhaare, kleine Scheide, kleiner Penis, keine oder minimale Brustansätze) angesprochen, die im Allgemeinen nicht älter als 11 Jahre alt sind. Von den Betroffenen können Jungen- und/oder Mädchenkörper als sexuell erregend empfunden werden. Personen mit einer Hebephilie fühlen sich sexuell von Kindern angesprochen, deren körperliche Entwicklung bereits Merkmale der Pubertät aufweist (z.B. wenig Scham- und/oder Achselhaare, leicht entwickelte Scheide, leicht entwickelter Penis, entwickelte Brustansätze). Folgende Selbstbeobachtungen geben Anlass zur Vermutung, dass eine Pädophilie/Hebephilie vorliegt:
• Sexuelle Erregung beim Betrachten oder beim Kontakt zu vor- und/oder frühpubertären Kindern
• Sexuell erregende Fantasien, in denen vor- und/oder frühpubertären Kinder eine Rolle spielen
• Konsum von Missbrauchsabbildungen (sogenannte Kinderpornografie)
• Sexuelle Handlungen vor oder mit Kindern
Es gibt Menschen, die unter ihrer Neigung sehr leiden. Mit Blick auf konkrete sexuelle Verhaltensweisen gelingt es einem Teil der betroffenen Personen, ihre sexuellen Impulse lebenslang auf der Fantasieebene zu belassen. Daher sind die Begriffe Pädophilie und Hebephilie nicht mit sexuellem Kindesmissbrauch oder sexueller Ausbeutung durch den Konsum von Missbrauchsabbildungen gleichzusetzen.
Als Ursachen für die Pädophilie oder Hebephilie werden in der Sexualwissenschaft verschiedene Faktoren diskutiert (z.B. Entwicklungsauffälligkeiten des Gehirns; hormonelle und Neurotransmitterauffälligkeiten; frühe Bindungs- und Beziehungsstörungen; eigene sexuelle Missbrauchserfahrungen). Die Untersuchungen zu den genannten möglichen Ursachen erklären das Phänomen jedoch bisher allenfalls in Teilaspekten. Insgesamt herrscht über die Entwicklung und den Verlauf einer pädophilen oder hebephilen Erregbarkeit noch kein klares Bild und es besteht weiterer Forschungsbedarf.
Nein. Es kann zwischen Personen, die durch vor- und/oder frühpubertäre Kinder erregbar sind und einen sexuellen Kindesmissbrauch begehen, und Personen, die durch Erwachsene erregbar sind und einen sexuellen Kindesmissbrauch begehen, unterschieden werden. Letztere sind nicht durch ihre sexuelle Erregbarkeit durch Kinder motiviert und begehen Missbrauchstaten oft im Zusammenhang mit anderen Schwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen.
Inwiefern der Konsum von Missbrauchsabbildungen den Wunsch nach Realisierung eines sexuellen Kontaktes mit einem Kind verstärkt, kann nach gegenwärtigem Stand der Forschung nicht abschließend beurteilt werden. Da aber bereits der Konsum ein Straftatbestand ist und eine Form sexuellen Kindesmissbrauchs darstellt, ist der Verzicht auf den Konsum von Missbrauchsabbildungen ebenso Ziel der therapeutischen Bemühungen im Netzwerk „Kein Täter werden“.
Die Diagnose Pädophilie bzw. Hebephilie kann nach einem gründlichen klinischen Interview gestellt werden, in welchem eine Vielzahl von Informationen zum sexuellen Erleben und Verhalten erfragt werden. Ergänzt werden die hierbei gesammelten Informationen z. B. durch zusätzliche Fragebögen und Testverfahren (Psychodiagnostik).
Fragebögen und Tests stellen jedoch nur zusätzliche Verfahren dar und können ein diagnostisches Gespräch nicht ersetzen. Ohne ein klinisches Interview kann keine zuverlässige Diagnose gestellt werden.
Die Kriterien, die für eine Diagnose Pädophilie erfüllt sein müssen, sind in den international anerkannten diagnostischen Leitlinien festgelegt. Das wichtigste Kriterium ist hierbei die sexuelle Erregbarkeit einer erwachsenen Person durch vor- und/oder frühpubertäre Kinder.
Die Diagnostik obliegt Fachleuten, die nach einem abgeschlossenen Studium der Medizin oder Psychologie spezifische sexualmedizinische/sexualtherapeutische Kompetenzen im Rahmen einer Weiterbildung erworben haben, da bisher weder die Diagnostik noch die Behandlung sexueller Störungen in nennenswertem Umfang Inhalt beispielsweise der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Weiterbildungen sind
Die Therapeuten unterliegen der therapeutischen Schweigepflicht bezüglich aller in der Vergangenheit liegenden Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs, die ihnen im Rahmen ihrer therapeutischen Tätigkeit bekannt werden (§ 203 StGB). Die Verletzung dieser Schweigepflicht ist strafbar.
Die therapeutische Schweigepflicht ist eine Basis für den präventiven Ansatz des Projektes. So kann auch einem nicht der Justiz bekannten, hilfesuchenden Menschen mit einer sexuellen Erregbarkeit auf kindliche Reize therapeutische Hilfe angeboten werden, um (erneute) Übergriffe zu verhindern. Sonst blieben diese Menschen für eine Therapie unerreichbar. Aus präventiver Sicht ist also diese Gesetzeslage in Deutschland in hohem Maße zu begrüßen.
Im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung steht das Wohl des/der Gefährdeten an erster Stelle. In diesem Fall erarbeiten die Therapeutinnen/Therapeuten gemeinsam mit dem Teilnehmer Schritte, um die akute Gefährdung zu beenden.
Ziel ist es, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Nutzung von Missbrauchsabbildungen zu verhindern, sowie die psychosoziale Beeinträchtigung der Patienten abzubauen. Wird dieses Ziel erreicht und ist dies zudem auf die Therapie zurückzuführen, kann von einer erfolgreichen Therapie gesprochen werden. Die Erfahrungen des Berliner Präventionsprojektes zeigen darüber hinaus, dass zur Verstetigung des Therapieerfolges die Teilnahme an den Nachsorgegruppen sinnvoll ist.
Aus dem Hellfeld ist bekannt, dass Therapien, die Risikofaktoren für sexuelle Übergriffigkeit reduzieren, das Rückfallrisiko senken. Untersuchungen des Berliner Standortes zeigen, dass sich die bekannten Risikofaktoren für die Begehung sexueller Übergriffe auf Kinder bei Menschen mit einer pädophilen und hebephilen Störung im Dunkelfeld günstig therapeutisch beeinflussen lassen: Insbesondere emotionale Defizite und Wahrnehmungsverzerrungen waren durch die Behandlung geringer geworden und die Fähigkeit zur Selbstregulation gewachsen.
Da die Forschung zur verursacherbezogenen primären Prävention von sexuellem Missbrauch im Dunkelfeld erst begonnen hat und auch international diesbezüglich so gut wie keine Daten vorliegen, bedarf es weiterer Studien zur Überprüfung der Wirksamkeit.
Die gesamte Therapie erfolgt kostenlos und unter Schweigepflicht. Vorrangiges Ziel im Rahmen der Behandlung ist die Akzeptanz und der Umgang mit der sexuellen Präferenz. Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, darunter leiden und deswegen Hilfe suchen, sollen dabei unterstützt werden, ein zufriedenes Leben führen zu können. Darauf basierend soll den Teilnehmern ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, diesen Bereich ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.
Im Verlauf der Therapie erlernen die Teilnehmer daher
• ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren und in ihr Selbstbild zu integrieren
• ihre sexuellen Wünsche und Bedürfnisse angemessen wahrzunehmen und zu bewerten
• fremdgefährdende Entwicklungen zu identifizieren und zu bewältigen
• Strategien zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen
Die Therapie findet wöchentlich in Gruppen sowie bei Bedarf auch in Einzelgesprächen und unter Einbeziehung Angehöriger statt. Die Behandlung folgt einem strukturierten Therapieplan, berücksichtigt aber die individuellen Bedürfnisse und erfolgt in Absprache mit den Teilnehmern. Sie integriert psychotherapeutische, sexualwissenschaftliche, medizinische und psychologische Ansätze sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung.
Erfolgreiche Therapien kommen vor allem dann zu Stande, wenn Therapeuten und Teilnehmer gleichermaßen ihre unterschiedlichen Aufgaben während einer Therapie wahrnehmen.
Seitens der Teilnehmer beeinflussen Offenheit, das Einbringen relevanter Probleme, regelmäßige Mitarbeit und das Treffen von Entscheidungen das Therapieziel maßgeblich. Entscheidend ist die eigene Motivation, keine sexuellen Übergriffe auf Kinder zu begehen und keine Missbrauchsabbildungen zu konsumieren.
Auf Seite der Therapeutinnen und Therapeuten wird dies durch ihre Qualifikation in der Diagnostik und Therapie sexueller Störungen sowie regelmäßige Supervision unterstützt.
Die angebotene ambulante Therapie erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. einem bis zwei Jahren, mit in der Regel wöchentlich stattfindenden Therapiesitzungen. Die Therapie wird in Gruppen durchgeführt sowie falls notwendig auch als Einzeltherapie.
Vorrangiges Ziel im Rahmen der Behandlung ist die Akzeptanz der sexuellen Präferenz sowie deren Integration in das sexuelle Selbstbild. Darauf basierend soll den Teilnehmern ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, diesen Bereich ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.
Die therapeutische Konzentration richtet sich deshalb auf das Erlernen und Trainieren von Kompetenzen zum sicheren, nicht fremd- und selbstgefährdenden Umgang mit den eigenen sexuellen Impulsen, gegebenenfalls auch mit medikamentöser Unterstützung zur Dämpfung des sexuellen Verlangens.
Somit wird der Schutz von Kindern durch die Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch und der Nutzung von Missbrauchsdarstellungen über die Etablierung bzw. Optimierung einer sexuellen Verhaltenskontrolle angestrebt.
Mit der angebotenen Therapie für problembewusste hilfesuchende Menschen mit pädo-/hebephiler Erregbarkeit sollen sexuelle Übergriffe auf Kinder und der Konsum von Missbrauchsabbildungen verhindert werden. Damit leistet das Präventionsnetzwerk aktiven Kinder- und Jugendschutz: Einerseits dadurch, dass es das Problem aufgreift, bevor Kinder überhaupt zu Opfern werden, und andererseits, indem es wiederholte Formen des Missbrauchs unterbindet und einer anhaltenden Traumatisierung von Kindern entgegenwirkt.
Hier finden Sie Hilfe
Filter: Jugendliche Erwachsene
Sozialstiftung Bamberg
Kontakt
E-Mail: kein-taeter-werden@sozialstiftung-bamberg.de
Telefon: +49 951 503 26 449
Sprechzeiten:
Dienstag: 08.30 – 10.30 Uhr
Mittwoch: 14.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 14.30 – 16.30 Uhr
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin
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E-Mail: praevention@charite.de
Telefon: +49 (0)30 – 450 529 450
Sprechzeiten:
Montag: 11.00 – 13.00 Uhr
Dienstag: 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 11.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 11.00 – 13.00 Uhr
E-Mail: ppj-internet@charite.de
Telefon: +49 (0)30 – 450 529 529
Sprechzeiten:
Montag: 15.00 – 17.00 Uhr
Dienstag: 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 11.00 – 13.00 Uhr
Freitag: 11.00 – 13.00 Uhr
Universitätsklinikum Düsseldorf
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E-Mail: praevention@med.uni-duesseldorf.de
Telefon: +49 211 811 9303
Sprechzeiten:
Dienstag – Mittwoch: 12.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 15.00 Uhr
Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Kontakt
E-Mail: praevention@psycho.med.uni-giessen.de
Telefon: +49 641 985 45111
Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 – 11:30
Mittwoch: 12:30 – 17:00
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie
Kontakt
E-Mail: praevention@uke.de
Telefon: +49 152 22 81 66 28
Sprechzeiten:
Montag: 15:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 16:30 – 17:30 Uhr
E-Mail: praevention_jugend@uke.de
Telefon: +49 (0) 1522 281 6961
Sprechzeiten:
Mittwoch: 16.00 – 18.00 Uhr
Medizinische Hochschule Hannover
Klinische Psychologie und Sexualmedizin
Kontakt
E-Mail: dunkelfeld.info@mh-hannover.de
Telefon: +49 (0)511 532 8052
Sprechzeiten:
Dienstag, Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr
E-Mail: 180GRAD@MH-HANNOVER.DE
Telefon: +49 (0)511 532 6746
Sprechzeiten:
Montag: 10.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 – 17.00 Uhr
*Das Angebot für Jugendliche ist Teil des 180Grad-Projekts, das vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert wird.
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Zentrum für Integrative Psychiatrie
KONTAKT
Webseite: kein-taeter-werden.sh
E-Mail: praevention@uksh.de
Telefon: +49 431 500 98 609
Universitätsmedizin Leipzig
Ambulanz für sexualtherapeutische Prävention und forensisch-psychiatrische Forschung
KONTAKT
E-Mail: dunkelfeld@medizin.uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 972 3958
Sprechzeiten:
Montag: 12:30 – 14:30 Uhr
Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Universitätsmedizin Mainz
Klinik und Poliklinik für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
KONTAKT
E-Mail: praevention-pt@unimedizin-mainz.de
Telefon: +49 6131 173 656
Dienstag: 09:30 – 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 12.00 – 14.00 Uhr
Ludwig-Maximilians-Universität München
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
KONTAKT
E-Mail: praevention@med.uni-muenchen.de
Telefon: +49 89 4400 55055
Sprechzeiten:
Montag: 09:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch: 17:00 – 19:00 Uhr
Freitag: 12:00 – 14:00 Uhr
LMU Klinikum
Ambulanz für sexuelle Gesundheit und Sexualmedizin in Regensburg
KONTAKT
E-Mail: rgb-praevention@med.uni-muenchen.de
Telefon: +49 941 85 08 93 95
Sprechzeiten:
Dienstag 08:00 – 09:00 Uhr
Donnerstag 17:00 – 18:00 Uhr
Sachsen-Anhalt
Telemedizinisches Angebot des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin
Kontakt
E-Mail: sachsen-anhalt@charite.de
Telefon: 030 450 529 350
Telefonische Sprechzeiten:
Montag: 10.00-11.00 Uhr
Dienstag: 17.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 10.00-11.00 Uhr
Donnerstag: 10.00-11.00 Uhr
Das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin ist bestrebt, jedem Anfragenden aus Sachsen-Anhalt die bestmögliche Versorgung anzubieten oder zu vermitteln.
Teilnahmewillige Personen sollten eigenmotiviert und ohne juristische Auflagen therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie seitens der Teilnehmer sind vor allem Offenheit, das Einbringen relevanter Probleme, regelmäßige Mitarbeit sowie der Wille, keine sexuellen Übergriffe auf Kinder zu begehen und/oder Missbrauchsabbildungen zu konsumieren.
Einbezogen in das Therapieprogramm werden sowohl Personen, die bisher (noch) nicht übergriffig geworden sind bzw. keine Missbrauchsabbildungen (Kinderpornografie) genutzt haben, aber befürchten, dies zu tun, als auch Personen, die bereits sexuelle Übergriffe auf Kinder begangen bzw. Missbrauchsabbildungen konsumiert haben, aber den Strafverfolgungsbehörden (noch) nicht bekannt sind. Darüber hinaus können Personen aufgenommen werden, die in der Vergangenheit wegen entsprechender Taten angezeigt und/oder rechtskräftig verurteilt wurden, eine gegebenenfalls gegen sie verhängte Strafe vollständig verbüßt haben und befürchten weitere Straftaten zu begehen.
Technik: Ein Smartphone, Tablet oder PC mit aktuellem Browser und Webcam sind die Voraussetzung für die Nutzung der Ferndiagnose- und Behandlungsanwendung. Sollten Sie die technischen Anforderungen nicht erfüllen können, erörtern wir mit Ihnen eine bestmögliche und sichere Alternative.
- Kontaktaufnahme: Sie wenden sich unverbindlich per E-Mail oder Telefon an uns, wir klären alle Fragen und vereinbaren ein Online-Erstgespräch mit Ihnen.
- Vorgespräch: Im Rahmen eines Erstgespräches prüfen wir gemeinsam, ob das Hilfsangebot für Sie passend ist oder Sie an anderer Stelle passendere Hilfe bekommen können.
- Diagnostik: Wir führen gemeinsam eine ausführliche Diagnose durch. Dies ist wichtig, um Ihnen die bestmögliche Versorgung anbieten zu können und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Diagnostik kann entweder vor Ort in Berlin (kostenfreie Anreise) oder online durchgeführt werden.
- Therapie: Im Rahmen regelmäßiger Online-Termine begleiten wir Sie therapeutisch. Bei Bedarf oder im Falle der therapiebegleitenden Gabe von Medikamenten, können Sie kostenfrei nach Berlin anreisen.
Was verstehen Sie unter Anonymität und wie wird diese gewährleistet?
Das Hilfsangebot unterliegt den strengen Datenschutzauflagen der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Es wurde ein Datenschutzkonzept sowie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt und eine Datenschutzfolgeabschätzung vorgenommen.
Das Hilfsangebot kann ohne Angabe von personenidentifizierenden Informationen in Anspruch genommen werden. Wir werden weder Ihren Namen noch Ihre Anschrift oder andere personenidentifizierende Informationen (z.B. Krankenversichertendaten) erfragen.
Sofern Sie nicht von Ihrer privaten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mit uns Kontakt aufnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen z.B. bei Proton ein sicheres und kostenfreies E-Mail-Postfach unter Verwendung eines Pseudonym anzulegen.
Sobald Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, teilen wir Ihnen eine Nummer zu (sog. PIN), die nur Sie und unsere Mitarbeiter:innen kennen. Die PIN nutzen wir, um Informationen zu Ihrem Therapieverlauf zu dokumentieren. Informationen zum Therapieverlauf und Kontaktinformationen (z.B. Ihre E-Mail-Adresse) werden in separaten Datenbanken erfasst.
Für die therapeutischen Sitzungen verwenden wir den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Anbieter „arztkonsultation.de“, der eine technisch sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung vorhält. Die Inhalte können durch den Videodienstanbieter weder eingesehen noch gespeichert werden. Wir fertigen prinzipiell keine Mitschnitte der therapeutischen Sitzungen an. (FAQ – Technische Fragen und Datenschutz – Arztkonsultation).
Kompetenzzentrum Sexualmedizin Mecklenburg-Vorpommern
KONTAKT
Mobil: +49 174 911 3044
Festnetz: + 49 3831 482 0080
E-Mail: praevention@dunkelfeld-mv.de
Montag: 16.30 – 18.00 Uhr
Dienstag: 16.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 16.30 – 18.oo Uhr
Universitätsklinikum Ulm
Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
KONTAKT
E-Mail: praevention.psysom@uniklinik-ulm.de
Telefon: +49 731 500 61960
Sprechzeiten:
Montag: 16.00 – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 09.00 Uhr