Die gesetzlich garantierte Schweigepflicht für Therapeuten (§ 203 StGB) ist ein Grundpfeiler unserer Arbeit und eine Stärke unseres Systems in Deutschland. Sie ermöglicht erst intensive, persönliche Therapiegespräche [vgl. (Grundmann et al., 2021)], die in Ländern mit strengeren Meldepflichten oft nicht möglich sind [vgl. (Lätth et al., 2022); (Schuler et al., 2021)]. Zusätzlich ist die Anonymität wichtig: Sie senkt die Hemmschwelle für Hilfesuchende ganz erheblich. Viele Menschen fürchten Stigmatisierung oder andere Nachteile, wenn sie sich mit einer pädophilen Störung offiziell, etwa über die Krankenkasse unter ihrem Namen, registrieren müssten – selbst wenn sie nie eine Tat begangen haben. Die Anonymität ist daher entscheidend, damit auch diejenigen den Mut finden, Hilfe zu suchen, die dies sonst aus Angst nicht tun würden. Die Bedeutung dieses Gesamtansatzes (Vertraulichkeit & Anonymität im Rahmen von § 203 StGB und § 65d SGB V) wird durch seine gesetzliche Grundlage unterstrichen und aktuell von unabhängigen Wissenschaftlern in einer mehrjährigen Studie [(Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie, TU Chemnitz, n.d.)] umfassend evaluiert.