Der in Presse und Justiz gängige Begriff Kinderpornografie ist nicht geeignet, um das zu kennzeichnen, was wir als Nutzung von Missbrauchsabbildungen bezeichnen, da die Aufnahmen Kinder bei sexuellen Handlungen zeigen, die nicht auf deren freiwillige Mitwirkung, sondern auf sexuelle Interessen von Erwachsenen zurückzuführen sind. Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die einmal in Umlauf gebracht wurden, sind praktisch nicht mehr aus dem Internet zu entfernen. Somit ergibt sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine lebenslange Konfrontation mit dem durchlebten Missbrauch. Darüber hinaus erhöht die Nutzung die Nachfrage nach der Produktion von mehr Bildmaterial.

Sowohl die Herstellung und Bereitstellung als auch der Konsum von Missbrauchsabbildungen sind Straftaten, schädigen die darin abgebildeten Kinder indirekt und dürfen deshalb nicht verharmlost werden.