Taten, die in irgendeiner Form justizbekannt sind, werden als Taten im Hellfeld bezeichnet (z.B. durch Anzeige, Ermittlungsverfahren, Verurteilung). Ein großer Teil der tatsächlich verübten sexuellen Übergriffe auf Kinder gelangt jedoch nicht zur Anzeige, wird von Justiz und Strafverfolgung nicht erfasst und wird folglich auch in keiner Kriminalstatistik aufgeführt. In der Kriminologie wird dieser Bereich als Dunkelfeld bezeichnet.