Anonyme Therapien für Pädophile werden Kassenleistung.

25. November 2016

Die therapeutische Behandlung eigenmotivierter pädophiler Menschen im Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ ist zumindest für die nächsten fünf Jahre gesichert. Was der Bundestag bereits am 10.11.2016 beschlossen hat, wurde heute vom Bundesrat bestätigt: Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“ wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1.1.2017 damit beauftragt, ein entsprechendes Modellvorhaben zu finanzieren. Im Gesetzestext heißt es: „Förderungsfähig sind an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer, die ein freiwilliges Therapieangebot vorhalten und die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen als förderungsfähig anerkannt werden.“

„Es freut uns, dass die Versorgung unserer Patienten gesichert ist“, sagte Prof. Klaus M. Beier, Sprecher des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ und Leiter des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité, der insbesondere die Finanzierung durch das Gesundheitssystem für einen enorm wichtigen Schritt hält: „Wir leisten mit unserem therapeutischen Angebot direkte Gesundheitsprävention. Das gilt sowohl für die Behandlung unserer Patienten, als auch dafür, dass wir durch unsere Arbeit sexuelle Traumatisierungen und dadurch Folgeschäden für die Opfern verhindern, welche oftmals lebenslange und kostenintensive therapeutische Behandlungen erforderlich machen“, so Klaus M. Beier.

Das besondere an dem neuen Gesetz ist die Zusicherung von Anonymität für Hilfe suchende pädophile Menschen. Der Gesetzestext des PsychVVG betont ausdrücklich, dass diese nur dann eingeschränkt werden darf, wenn die Patienten dafür ihre Einwilligung erteilen.

Für Prof. Uwe Hartmann, stellvertretender Sprecher des Präventionsnetzwerks und Leiter des Arbeitsbereiches Klinische Psychologie und Sexualmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover ist die vertrauliche Versorgung entscheidend für die Erreichbarkeit der Zielgruppe: „Wir wissen, dass pädophile Menschen in der Regel starke psychische Belastungssymptome zeigen, häufig Begleiterkrankungen wie Depressionen haben und sich aus Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung isolieren. Indem wir ihnen Vertraulichkeit zusichern, ermutigen wir sie, sich uns gegenüber zu offenbaren und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus wissen wir, dass soziale Einsamkeit ein durch die Forschung bestätigter Risikofaktor für das Begehen sexuellen Kindesmissbrauchs ist.“, so Uwe Hartmann.

Die beiden Netzwerksprecher begrüßen die geplante externe Evaluation, die Aufschluss darüber geben soll, ob und wie das therapeutische Angebot in die Regelversorgung übernommen werden kann.

Dabei heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung zum Ziel der Behandlung, dass die Teilnehmer lernen, ihre sexuellen Interessen für Kinder „so zu kanalisieren, dass sie sie nicht ausleben, sondern sicher kontrollieren. Kern der therapeutischen Intervention sind Beratung, kognitiv-verhaltenstherapeutische und sexualmedizinische Ansätze, zum Teil auch mit einer begleitenden, den Sexualtrieb dämpfenden medikamentösen Therapie.“

Für die Übergangszeit bis zur Etablierung des GKV-Modellprojekts wird der Berliner Senat die therapeutische Versorgung und Beratung der Patienten am Berliner Netzwerkstandort sowie die Forschung durch außerplanmäßige Mittel aus dem Justizhaushalt sicherstellen. Dafür stehen insgesamt rund 570.000 € zur Verfügung. Die anderen zehn Standorte des Präventionsnetzwerks werden zunächst weiterhin durch die jeweiligen Landesministerien g

2024-03-24T21:11:31+01:00
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