Studienaufruf: „Prevent & Protect Through Support (2PS)“
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Die Arbeit der Mitglieder des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ wird im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 65d SGB V durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) gefördert. Das Bundesministerium der Justiz unterstützt die Implementierung des Modellvorhabens durch die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Angebote in München, Regensburg und Sachsen-Anhalt wurden nach Etablierung des Modellvorhabens begründet und werden durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz bzw. das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt gefördert.
Die Angebote in der Schweiz sowie für Online-Therapie werden von verschiedenen Anbietern bereitgestellt, die sich auf unterschiedliche Fördermechanismen stützen. Aufgrund der thematischen Verwandtschaft verweist die Website des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ auf diese Angebote.