Sexueller Kindesmissbrauch
Als sexuellen Kindesmissbrauch definiert das Strafgesetzbuch alle sexuellen Handlungen [...]
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Der in Presse und Justiz gängige Begriff Kinderpornografie ist [...]
Die sexuelle Präferenz sind die individuellen sexuellen Vorlieben eines [...]
Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz und bedeutet, dass man [...]
Die Arbeit der Mitglieder des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ wird im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 65d SGB V durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) gefördert. Das Bundesministerium der Justiz förderte von 2008 bis 2018 den Berliner Standort des Präventionsnetzwerks und von 2019 bis 2025 die Implementierung des Modellvorhabens durch die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Angebote in München, Regensburg und Sachsen-Anhalt wurden nach Etablierung des Modellvorhabens begründet und werden durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz bzw. das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt gefördert.
Die Angebote in der Schweiz sowie für Online-Therapie werden von verschiedenen Anbietern bereitgestellt, die sich auf unterschiedliche Fördermechanismen stützen. Aufgrund der thematischen Verwandtschaft verweist die Website des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ auf diese Angebote.