Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot kein-taeter-werden.de mit allen Unterseiten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Oktober 2026 erstellt.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 27. Oktober 2026 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Geprüft haben wir am 26. Oktober 2026 sieben wichtige Seiten mit einem Prüfprogramm, in der Breite eines Smartphones und eines großen Bildschirms, jeweils hell und dunkel, dazu die Bedienung mit der Tastatur in Stichproben und alle Videos, Audiobeiträge und PDF-Dokumente. Nach den Korrekturen haben wir mit demselben Verfahren erneut geprüft.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Beschreibung
- Auf dieser Website gibt es keine Videos in Deutscher Gebärdensprache. Es fehlen damit die Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation, zu dieser Erklärung und zu weiteren Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache.Anforderung: § 4 BITV 2.0 mit Anlage 2 Teil 1
- Maßnahmen
- Keine.
- Zeitplan
- Keiner.
- Barrierefreie Alternative
- Dieselben Inhalte stehen als Text auf der Website und in Leichter Sprache. Fragen beantworten wir per E-Mail oder per Post.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.
Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4)
- Inhalt
- Videos und Audiobeiträge, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- Beschreibung
- Aufgezeichnete Medien aus der Zeit vor dem 23. September 2020 müssen nicht barrierefrei sein. Viele dieser Videos haben keine Untertitel. Die Folgen unseres Podcasts aus dieser Zeit haben eine Abschrift.
- Barrierefreie Alternative
- Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.
- Inhalt
- Fernseh- und Radiobeiträge in der Mediathek
- Beschreibung
- In der Mediathek zeigen wir Berichte von Sendern über das Präventionsnetzwerk, zum Beispiel vom ZDF, vom Bayerischen und vom Hessischen Rundfunk und vom Deutschlandfunk. Die Sender haben diese Beiträge produziert und veröffentlicht. Wir haben sie weder bezahlt noch erstellt, und über ihren Inhalt entscheiden die Sender. Sie gelten deshalb als Inhalte Dritter, auch wenn wir eine Kopie auf unserer Website abspielen. Einige dieser Beiträge haben keine Untertitel oder keine Abschrift.
- Barrierefreie Alternative
- Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.
- Inhalt
- Das Sonderheft der Zeitschrift „Sexuologie“ zu zehn Jahren Präventionsnetzwerk (2021), ein PDF-Dokument
- Beschreibung
- Die Zeitschrift „Sexuologie“ gibt die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) heraus. Das Heft ist eine Ausgabe dieser Zeitschrift, und über die Zeitschrift entscheidet die Gesellschaft. Es gilt deshalb als Inhalt Dritter, auch wenn wir eine Kopie zum Herunterladen anbieten. Der Datei fehlen die Angabe der Sprache und eine vollständige Struktur für Vorleseprogramme.
- Barrierefreie Alternative
- Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.
- Inhalt
- Weitere Inhalte anderer Anbieter
- Beschreibung
- Videos, die wir von YouTube einbinden, und PDF-Dokumente auf anderen Websites, auf die wir verlinken. Wir haben sie weder bezahlt noch erstellt und haben sie nicht in der Hand.
- Barrierefreie Alternative
- Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie uns.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Bitte nennen Sie die Adresse der Seite und beschreiben Sie kurz das Problem. Sie können uns auch ohne Namen schreiben. Wir antworten spätestens nach einem Monat.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
E-Mail: ktw@charite.de
Post: Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin, Luisenstraße 57, 10117 Berlin
Durchsetzungsverfahren (Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!