Was ist Pädophilie? Was Hebephilie?

Personen mit einer Pädophilie fühlen sich sexuell von Kindern mit einem vorpubertären Körper (z.B. keine Scham- und/oder Achselhaare, kleine Scheide, kleiner Penis, keine oder minimale Brustansätze) angesprochen, die im Allgemeinen nicht älter als 11 Jahre alt sind (Beier, 2018, S. 2, 5; WHO, 2026). Von den Betroffenen können Jungen- und/oder Mädchenkörper als sexuell erregend empfunden werden. Personen mit einer Hebephilie fühlen sich sexuell von Kindern angesprochen, deren körperliche Entwicklung bereits Merkmale der Pubertät aufweist (z.B. wenig Scham- und/oder Achselhaare, leicht entwickelte Scheide, leicht entwickelter Penis, entwickelte Brustansätze). Folgende Selbstbeobachtungen geben Anlass zur Vermutung, dass eine Pädophilie/Hebephilie vorliegt:

  • Sexuelle Erregung beim Betrachten oder beim Kontakt zu vor- und/oder frühpubertären Kindern
  • Sexuell erregende Fantasien, in denen vor- und/oder frühpubertäre Kinder eine Rolle spielen

Auch wer bereits Missbrauchsabbildungen (juristisch: kinderpornografische Inhalte) genutzt oder Übergriffe begangen hat, kann sich melden. Eine Tat allein zeigt aber keine Neigung an (siehe „Sexueller Kindesmissbrauch“).

Wie bei jeder Präferenz ist auch bei der Pädo- und Hebephilie der Wunsch nach sexueller Lustbefriedigung nur ein Teil der Sexualität, denn auch der Beziehungsaspekt spielt eine zentrale Rolle. Für viele Betroffene ergibt sich ein Leidensdruck dadurch, dass die gewünschte Sexualität nicht ausgelebt werden kann. Mit Blick auf konkrete sexuelle Verhaltensweisen gelingt es einem Teil der betroffenen Personen, ihre sexuellen Impulse lebenslang auf der Fantasieebene zu belassen. Daher sind die Begriffe Pädophilie und Hebephilie nicht mit sexuellem Kindesmissbrauch oder sexueller Ausbeutung durch den Konsum von Missbrauchsabbildungen gleichzusetzen. Die Neigung erhöht aber das Risiko für Übergriffe und für die Nutzung von Missbrauchsabbildungen; deshalb ist frühe Hilfe wichtig (Beier et al., 2024).

Quellen (3)

Wenn Sie sich in dieser Frage wiederfinden: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet an mehreren Standorten eine kostenlose, vertrauliche Beratung und Behandlung an. Die Schweigepflicht schützt Sie. Ist ein Kind gefährdet, gibt es gesetzliche Ausnahmen, über die wir offen sprechen.

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