Erfährt meine Krankenkasse davon?

Nein. Die Standorte werden als Ganzes finanziert: von den gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam über eine Umlage, an einzelnen Standorten vom Land. Abgerechnet wird nicht mit Ihrer Krankenkasse und nicht unter Ihrem Namen (Deutscher Bundestag, 2016, S. 53). In der Regel erhalten Sie dazu eine PIN; Name und Adresse werden für die Abrechnung nicht erfasst. Das Gesetz verlangt, Ihre Anonymität zu gewährleisten (§ 65d SGB V). Ihre Krankenkasse erfährt nicht, dass Sie das Angebot nutzen. Das gilt an allen Standorten in Deutschland, auch wenn Sie privat oder gar nicht versichert sind.

Eingeschränkt werden darf die Anonymität nur, wenn Sie selbst einwilligen, etwa wenn Sie später in eine reguläre Behandlung wechseln möchten (Deutscher Bundestag, 2016, S. 53).

Was „ohne Namen“ bei uns heißt, steht unter „Was heißt ‚ohne Namen möglich‘?“.

Quellen (2)
  • Deutscher Bundestag. (2016). Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) (Drucksache 18/10289 [neu]). https://dserver.bundestag.de/btd/18/102/1810289.pdf
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 65d Förderung besonderer Therapieeinrichtungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__65d.html

Wenn Sie sich in dieser Frage wiederfinden: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet an mehreren Standorten eine kostenlose, vertrauliche Beratung und Behandlung an. Die Schweigepflicht schützt Sie. Ist ein Kind gefährdet, gibt es gesetzliche Ausnahmen, über die wir offen sprechen.

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