Was heißt „ohne Namen möglich“?
Sie können vom ersten Kontakt bis zum Ende der Therapie unter einem anderen Namen teilnehmen. Ihre Angaben werden unter einem Pseudonym geführt und vertraulich behandelt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Die Behandlung wird über ein Modellvorhaben finanziert, bei dem Ihre Anonymität gesetzlich geschützt ist (§ 65d SGB V). Ihre Krankenkasse erfährt dadurch nicht, dass Sie das Angebot nutzen.
Alle, die bei uns mit Ihnen arbeiten, unterliegen der Schweigepflicht. Über frühere Taten können Sie offen sprechen, auch über die frühere Nutzung von Missbrauchsabbildungen (juristisch: kinderpornografische Inhalte). Das ist durch die Schweigepflicht geschützt (§ 203 StGB). Ist ein Kind gefährdet, gibt es gesetzliche Ausnahmen, über die wir offen sprechen. Mehr dazu unter „Wird die therapeutische Schweigepflicht auch eingehalten, wenn Teilnehmende einen sexuellen Missbrauch begangen haben?“.
Für Jugendliche: Was deine Eltern erfahren, besprechen wir vorher mit dir. Mehr auf der Seite für Jugendliche.
Quellen (2)
- § 65d SGB V (Förderung besonderer Therapiemaßnahmen im Rahmen von Modellvorhaben), Abs. 2 und 3. www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__65d.html
- § 203 Strafgesetzbuch (Verletzung von Privatgeheimnissen). www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Wenn Sie sich in dieser Frage wiederfinden: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet an mehreren Standorten eine kostenlose, vertrauliche Beratung und Behandlung an. Die Schweigepflicht schützt Sie. Ist ein Kind gefährdet, gibt es gesetzliche Ausnahmen, über die wir offen sprechen.