Warum Geld für diese Gruppe statt für Betroffene?
Die Therapie soll sexuelle Übergriffe auf Kinder und die Nutzung von Missbrauchsabbildungen (juristisch: kinderpornografische Inhalte) verhindern. Sie setzt an, bevor Kinder geschädigt werden, und wirkt wiederholtem Missbrauch entgegen. Hilfe für Betroffene und Prävention bei möglichen Tätern schließen sich nicht aus; beide sind nötig. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Modellvorhaben derzeit mit insgesamt fünf Millionen Euro im Jahr, befristet bis Ende 2027 (§ 65d Abs. 1 SGB V). Ob die Behandlung dauerhaft von den Krankenkassen getragen wird, soll auf Grundlage der abschließenden Evaluationsergebnisse diskutiert werden (Deutscher Bundestag, 2025).
Sexueller Missbrauch verursacht neben dem Leid der Betroffenen hohe Folgekosten, etwa für Behandlung, Jugendhilfe und Erwerbsausfall. Eine US-Studie schätzt sie auf durchschnittlich rund 280.000 US-Dollar über das Leben eines betroffenen Mädchens (Letourneau et al., 2018). Für Deutschland werden die jährlichen Folgekosten von Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch in der Kindheit auf 11 bis 30 Milliarden Euro geschätzt (Habetha et al., 2012). Schon eine vergleichsweise kleine Zahl verhinderter Taten würde die Förderung rechnerisch aufwiegen. Ob und wie viele Taten die Therapie verhindert, wird derzeit wissenschaftlich geprüft.
Quellen (3)
- Deutscher Bundestag (2025). Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/1511), S. 167. dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101511.pdf
- Habetha, S., Bleich, S., Weidenhammer, J., & Fegert, J. M. (2012). A prevalence-based approach to societal costs occurring in consequence of child abuse and neglect. Child and Adolescent Psychiatry and Mental Health, 6, 35. https://doi.org/10.1186/1753-2000-6-35
- Letourneau, E. J., Brown, D. S., Fang, X., Hassan, A., & Mercy, J. A. (2018). The economic burden of child sexual abuse in the United States. Child Abuse & Neglect, 79, 413–422. https://doi.org/10.1016/j.chiabu.2018.02.020
Wenn Sie sich in dieser Frage wiederfinden: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet an mehreren Standorten eine kostenlose, vertrauliche Beratung und Behandlung an. Die Schweigepflicht schützt Sie. Ist ein Kind gefährdet, gibt es gesetzliche Ausnahmen, über die wir offen sprechen.