Warum wird die Wirkung über Selbstauskünfte gemessen?

Die Richtlinien des Collaborative Outcome Data Committee (2007) fordern, offiziell bekannt gewordene Straftaten zu erfassen. Im Dunkelfeld geht das kaum: Der Abgleich mit Strafregistern setzt die Einwilligung der Person voraus, die dann nicht mehr anonym ist. Und nur ein kleiner Teil sexueller Übergriffe wird angezeigt, je nach Art der Tat etwa 12 bis 18 Prozent (Stadler et al., 2012).

Deshalb wird die Wirkung vor allem über Selbstauskünfte und über Veränderungen bei Risikofaktoren gemessen, etwa bei Einstellungen oder Empathie (Beier et al., 2024; von Franqué et al., 2023). Selbstauskünfte haben Grenzen: Taten können verschwiegen oder beschönigt werden. Strafregister bilden das Geschehen aber ebenfalls nur zu einem kleinen Teil ab. Unabhängig geprüft wird die Arbeit durch die externe Evaluation (siehe „Wer prüft die Arbeit unabhängig?“).

Quellen (4)
  1. Beier, K. M., Nentzl, J., von Heyden, M., Fishere, M., & Amelung, T. (2024). Preventing child sexual abuse and the use of child sexual abuse materials: Following up on the German Prevention Project Dunkelfeld. Journal of Prevention, 45(6), 881–900. https://doi.org/10.1007/s10935-024-00792-0
  2. Collaborative Outcome Data Committee. (2007). The Collaborative Outcome Data Committee’s guidelines for the evaluation of sexual offender treatment outcome research. Part 2: CODC guidelines (Corrections Research User Report 2007-03). Public Safety Canada. publications.gc.ca/collection_2008/ps-sp/PS3-1-2007-3E.pdf
  3. Stadler, L., Bieneck, S., & Pfeiffer, C. (2012). Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch 2011 (Forschungsbericht Nr. 118). Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen. kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/FB_118.pdf
  4. von Franqué, F., Bergner-Koether, R., Schmidt, S., Pellowski, J. S., Peters, J. H., Hajak, G., & Briken, P. (2023). Individuals under voluntary treatment with sexual interest in minors: What risk do they pose? Frontiers in Psychiatry, 14, 1277225. Korrigiert 2024 und 2025. https://doi.org/10.3389/fpsyt.2023.1277225

Wenn Sie sich in dieser Frage wiederfinden: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet an mehreren Standorten eine kostenlose, vertrauliche Beratung und Behandlung an. Die Schweigepflicht schützt Sie. Ist ein Kind gefährdet, gibt es gesetzliche Ausnahmen, über die wir offen sprechen.

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